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Red Devils haben bei der SBK des DUB Einspruch eingelegt

Im Fall der Forfait-Wertung und der Verhängung einer Geldstrafe im Spiel UHC Elster gegen die Red Devils ist das letzte Wort noch nicht gesprochen. Die Wernigeröder haben in den vergangenen Tagen gegen diese Entscheidung Einspruch eingelegt.

(mv) Vor wenigen Tagen haben die Red Devils in Vertretung durch die Rechtsanwältin Frau Jana Willingmann offiziell Einspruch gegen die Forfait-Wertung und die Verhängung einer Geldstrafe in Höhe von 250 Euro beim Deutscher Unihockey Bund (DUB) eingelegt.

Die Red Devils konnten aufgrund starker Schneefälle und Eisglätte nicht zum angesetzten Spieltag gegen den UHC Elster nach Halle anreisen. Trotz Vorlage zahlreicher Nachweise bezüglich der Wetterlage hat die Spielbetriebskommission (SBK) des DUB das Spiel gegen Wernigerode als verloren gewertet. Da derartige Vorkommnisse in der Regel als ‚höhere Gewalt‘ eingestuft werden, haben die Red Devils in diesem Fall rechtliche Unterstützung in Anspruch genommen und Einspruch gegen diese Entscheidung eingelegt. Hierbei fordern die Red Devils die Ansetzung eines Nachholspieles, die Rücknahme der Forfait-Wertung sowie der Geldstrafe.

Die Verantwortlichen der Red Devils rechnen nun mit einer erneuten Entscheidung in der kommenden Woche. Sollte die SBK des DUB die vorliegenden Beweise erneut nicht anerkennen, werden die Red Devils alle möglichen Rechtswege und Rechtsmittel in diesem Fall ausschöpfen. Hierfür hat der Verein der Rechtsanwältin Frau Jana Willingmann bereits eine Vollmacht zur Bearbeitung dieses Falles erteilt – sei es auch bis zur letzten Instanz.

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